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Beschreibung:

Als Indizierung bezeichnet man die Aufnahme von Daten in einen Index.

Oft werden jugendgefährdende Inhalte wie Songtexte, Computerspiele, Filme oder Bücher von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BpjM) auf den Index gesetzt und dürfen anschließend nicht mehr im öffentlichen Handel verkauft werden. Die BpjM hat seit der Gründung im Jahre 1954 mehr als 20.000 Werke als jugendgefährdend eingestuft und auf den Index gesetzt.