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Beschreibung:

Als sogenanntes Cybergrooming werden alle Aktivitäten im Internet bezeichnet, die zum Ziel haben, einen sexuellen Kontakt herzustellen. Das Cybergrooming wird auch als Form der sexuellen Nötigung bzw. Belästigung gesehen, da es sich nicht nur auf die Kontaktaufnahme zu Erwachsenen, sondern zum Teil auch auf Minderjährige beziehen kann. In der Regel wird dabei zunächst eine harmlose Art der Kontaktaufnahme aufgebaut, um das Vertrauen des Betroffenen zu erlangen. Oftmals werden hier persönliche Gespräche geführt, viel Verständnis für die aktuelle Lebenssituation vorgegaukelt oder sogar Versprechungen gemacht. Alles dient dazu, das Vertrauen des potentiellen Opfers zu erlangen, um dann später Straftaten, zum Beispiel die Aufnahme pornografischer Aufnahmen oder sogar Missbrauch zu verüben.

Wird das Cybergrooming vom Betroffenen als solches erkannt, sollte dieser umgehend die Eltern informieren oder sich an die Polizei wenden. Generell gilt das Cybergrooming in Deutschland als verboten, sofern es sich um Jugendliche unter 14 Jahren handelt. Wird ein Fall gemeldet, ist die Strafverfolgung allerdings noch schwierig, da der Versuch der Kontaktaufnahme bisher allein meist nicht für eine Verurteilung ausreicht. Findet allerdings ein Kontakt statt, bei dem eine Kommunikation zwischen dem Täter und Opfer hergestellt wird, ist das in Deutschland seit 2015 strafbar.